Makler für unsere Eigentümer


Eine Maklertätigkeit ist gem. § 34c GewO erlaubnispflichtig. Alle notwendigen Voraussetzungen für eine Maklertätigkeit, werden selbstverständlich von uns erfüllt. Eine Beauftragung der OPTIMUS mit Makleraufgaben ist in folgenden Fällen möglich:

Vermietung von Wohnungen / Gewerbeeinheiten

  • Wenn sich Ihre Wohnung in einem von uns verwalteten Miethaus befindet
  • Wenn wir Ihre Wohnung / Gewerbeeinheit im Sondereigentum verwalten
  • Wenn sich Ihre Wohnung / Gewerbeeinheit in einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft befindet

Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern

  • Wenn wir Ihre Wohnung / Einfamilienhaus im Sondereigentum verwalten
  • Wenn sich Ihre Wohnung / Einfamilienhaus in einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft befindet

Sofern Sie Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit uns unter info@optimus-hv.de in Verbindung. Selbstverständlich können Sie auf diesem Weg eine Rückrufbitte hinterlassen. Geben Sie dazu bitte Ihre Rufnummer und ggf. ein Zeitfenster, in welchem Sie gut erreichbar sind, an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

Weitere Informationen zu unserer Maklertätigkeit finden sie unter > Maklerrecht.