Gemeinschaftseigentum (WEG-Verwaltung)


Grundleistungen:


Die Verwalterin führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit diese im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, im § 27 WEG aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung in Berlin (außerhalb fallen die Reise- und Unterbringungskosten der Verwaltung für die WEG an) in der ersten Jahreshälfte
  • Erstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
  • Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
  • Vermögensverwaltung: Verwaltung der Konten der Gemeinschaft
  • Buchführung
  • Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum z. B. Hausmeisterdienste, Einhaltung der Hausordnung usw.
  • Auftragsvergabe
  • Allgemeine Verwaltung


Zusatzleistungen:

Die Verwalterin ist bereit, über die o. g. Grundleistungen Sonderleistungen zu erbringen, für die ein gesondertes Entgelt vereinbart werden kann.

Betreibung der Hausgeldforderungen
In diesem Fall ist die Verwalterin berechtigt, gem. §43 WEG das gerichtliche Mahn- Klageverfahren einzuleiten. Die Kosten hierfür trägt vorab die Gemeinschaft, dann der Verursacher. Die Verwalterin erhält für ihren Extraaufwand eine gesonderte Vergütung.

Verwalterwechsel
Überprüfung der Unterlagen wegen eines Verwalterwechsels, je nach Aufwand. Nachbuchungen, ab Januar eines laufenden Jahres, aufgrund eines Verwalterwechsels werden nach der hälftigen Verwaltergebühr/je Monat berechnet.

Eigentümerwechsel
Bearbeitung von Eigentümerwechseln, den Aufwand muss der Verursacher bezahlen.

Zusätzliche Eigentümerversammlung
Die Durchführung weiterer Eigentümerversammlungen im Jahr, falls nicht durch Verschulden der Verwaltung erforderlich, werden mit 175,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

Einlagerung der Altakten
Die Einlagerung der Originale obliegt der Gemeinschaft. Für eine Pauschale von 1,00 € pro Jahr pro Ordner werden die Unterlagen von der Verwalterin eingelagert. Anderenfalls ist von der Gemeinschaft eine Einlagerungsmöglichkeit zu stellen.

Mahnung wg. rückständiger Wohngelder
Mehraufwandspauschale von 10,00 € für eine objektbezogene Mahnung gegenüber zahlungssäumigen Eigentümern.

Kopier- und Portokosten
Kopien: 0,30 €/ Seite Papierform, 0,20 € in elektronischer Form
Porto in verauslagter Höhe
Fahrkosten aufgrund von Zusatzleistungen: Fahrtkosten gem. der finanzamtlich geltenden Pauschalbeträge
Stundensatz der Verwaltung: 75,00 €/Stunde

Die Kosten für Kopier- und Portokosten fallen nur nach gesondertem Beschluss an.

Werk- und Gewährleistung
Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger) und gegen Werkunternehmer inkl. der Zuarbeit für Sachverständige, Gutachter, Rechtsanwälte u. ä. und werden nach Aufwand abgerechnet. Der Stundensatz der Verwalterin beträgt 75,00 € zzgl. USt. und wird nach Rechnungslegung fällig. Sofern durch einen Gerichtsbeschluss oder durch einen geschlossenen Vergleich an die Gemeinschaft Zahlungen der Gegenseite fließen, erhält die Verwalterin 5 % der Summe als Erfolgshonorar. In diesem Fall werden die Aufwandsrechnungen von dem Honorar in Abzug gebracht.

Zusatzleistungen der Verwaltung, die einen Sonderfachmann voraussetzen
Mehraufwand für Zusatzleistungen der Verwaltung, die einen Sonderfachmann (Rechtsanwalt, Architekt, Sachverständiger) voraussetzen, wird nach Aufwand vergütet. Der Stundensatz beträgt 75,00 € zzgl. USt. und wird nach Rechnungslegung fällig. Die Beauftragung der Sonderfachleute erfolgt ausschließlich in Absprache mit den Eigentümern.

Bauliche Veränderung/ Großinstandsetzung
Für bauliche Veränderungen und Großinstandsetzungen wird ein Verwalterhonorar in Höhe von 3 % der Rechnungen fällig. Die Beauftragung erfolgt in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat oder nach rechtswirksamem Beschluss der Gemeinschaft. Die Verwalterin hat dafür je nach Notwendigkeit, folgende Leistungen zu erbringen:

  • Mitwirkung bei baulichen Veränderungen/ Großinstandsetzungen (Anträge, Ausschreibungen, Vergabe, Bauleitung, Abrechnung)
  • Fehlersuche und Ausschreibung nicht routinemäßiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (Erstermittlung und Baumängel) und bei Sonderfällen einschließlich Massenermittlung und Leistungsverzeichnis.
  • Örtliche Bauleitung nach der Begriffsbestimmung der HOAI. Technische Maßnahmen und Überwachung der Gewährleistungsansprüche in Sachen des § 15 (9) HOAI- Objektüberwachung und technische/kaufmännische Mitwirkung bei Versicherungs- und Gewährleistungsvorgängen.
  • Erstellung eines kurz-, mittel- und langfristigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanes als Ersterstellung.